Die Stadtverwaltung Wolfenbüttel legt nach und verschickte jetzt detaillierte Informationen und Klarstellungen an die Vereine, die für die städtischen Sportanlagen zunächst bis zum 28. März gelten sollen.
Dabei folge die Stadtverwaltung eins-zu-eins den Vorgaben des Landes Niedersachsen, die teilweise vom Stufenplan der Bund-Länder-Konferenz abweichen. So werde beispielsweise durch das Land im Sportbetrieb keine Staffelungen nach Inzidenzen vorgenommen.
Im Schreiben der Stadt wird ausdrücklich betont, dass die Durchführung von Mannschaftssport mit maximal 20 Personen bislang nur für Kinder bis 14 Jahre erlaubt, sonst aber weiterhin nicht gestattet sei. Für Ü14er ist also nur Individualsport möglich – in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.
Regelungen im Detail
Sporthallen
Einfachsporthallen: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten.
Doppelsporthallen: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten je Hälfte – Trennvorhang ist herunter zu fahren.
Dreifachsporthallen:maximal 5 Personen aus 2 Haushalten je Drittel – Trennvorhänge sind herunter zu fahren.
Turn-/Sporträume/sportlich genutzte Räume: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten.
Außensportanlagen
Fußballgroßspielfeld: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro Platzviertel bzw. maximal 20 Kinder bis 14 Jahren pro Platzhälfte.
Fußballkleinspielfeld: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro Hälfte bzw. max. 20 Kinder auf dem gesamten Feld.
Beach-Volleyballfeld: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro Platz bzw. max. 20 Kinder auf dem gesamten Feld.
Multifunktionsfeld:maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro Platz bzw. max. 20 Kinder auf dem gesamten Feld.
Calisthenics-Anlage: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro Hälfte bzw. max. 20 Kinder auf dem gesamten Feld.
Tennis: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro Platz.
Leichtathletik-Segmente: maximal 5 Personen aus 2 Haushalten pro leichtathletische Anlage bzw. max. 20 Kinder auf der gesamten Sektorfläche.
>> Sportangebot des MTV Groß Denkte
Quelle: Wolfenbüttler Zeitung (12.03.2021)